Steuer-Freigrenzen für Werbeartikel

Welche Chancen aus der Erhöhung entstehen

Einführung 

Mehr Gestaltungsspielraum für haptisches Marketing

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem sogenannten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit wurde eine wichtige steuerliche Anpassung beschlossen: Die Freigrenze für Sachzuwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer:innen des Unternehmens sind, wurde von 35 Euro auf 50 Euro erhöht – rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende neue Möglichkeiten im Bereich der Kundenbindung, Markenkommunikation und Mitarbeiteransprache. Insbesondere im Bereich haptischer Werbeartikel wird die Auswahl größer, die Qualität kann steigen und die Wirkung gezielter entfaltet werden.

Was genau wurde geändert? 

Ein Blick auf die Gesetzlage

Bisher galt eine Freigrenze von 35 Euro netto für Geschenke und Werbeartikel an Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Interessent:innen. Diese Grenze wurde nun auf 50 Euro angehoben.

Wichtig: Es handelt sich weiterhin um eine Freigrenze – das heißt, wird dieser Betrag überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig.

Die Regelung betrifft:
Werbeartikel und Sachzuwendungen an externe Dritte
Incentives und Streuartikel außerhalb von Lohnverhältnissen
Kleine Geschenke im Rahmen von Geschäftsbeziehungen

Der neue Betrag gilt rückwirkend ab 01.01.2024 und ist damit bereits für die laufende Geschäftspraxis relevant.

Welche Chancen ergeben sich für Unternehmen?

Die Erhöhung der Freigrenze bedeutet nicht nur steuerlichen Spielraum, sondern eröffnet strategisch neue Wege. Werbeartikel können hochwertiger, individueller und markenstärker eingesetzt werden. Insbesondere für Marketing- und Einkaufsverantwortliche ergeben sich fünf zentrale Chancen:

1. Größere Auswahl: Mehr Spielraum erlaubt Zugang zu Markenartikeln, Sonderanfertigungen oder hochwertigen Set-Lösungen.
2. Bessere Wirkung: Hochwertige Artikel werden häufiger genutzt und stärken die Bindung zur Marke.
3. Gezieltere Kampagnenplanung: Die Möglichkeit, verschiedene Zielgruppen differenzierter zu bespielen, wächst.
4. Emotionalere Kommunikation: Wertige Präsente zeigen Wertschätzung und erzeugen positive Resonanz.
5. Stärkung des Nachhaltigkeitsaspekts: Nachhaltige Produkte kosten mehr – durch die neue Freigrenze werden sie besser finanzierbar.

Beispiele für Werbeartikel im neuen Budgetrahmen

Welche Artikel rücken durch die neue Freigrenze in den Fokus?

Hier einige Beispiele aus der Praxis:

Marken-Trinkflaschen mit Gravur oder Laserbranding
USB-Sticks oder Powerbanks mit Individualisierung
Personalisierte Taschen oder Rucksäcke aus nachhaltigem Material
Multifunktionstools oder kompakte Erste-Hilfe-Kits für die Zielgruppe ‘on the go’
Hochwertige Schreibsets im Etui, ideal für Kundentermine oder Konferenzen

Diese Artikel schaffen nicht nur Sichtbarkeit, sondern zeigen, dass das Unternehmen investiert – in Beziehung, Qualität und Werte.

Sonderproduktionen als strategischer Vorteil

Werbeartikel aus Sonderproduktion, also speziell entwickelte Produkte im Corporate Design, gewinnen durch die neue Freigrenze an Attraktivität. Denn Individualisierung bedeutet meist höhere Kosten – und war mit 35 Euro oft nicht wirtschaftlich umsetzbar.

Beispiele:
– Eine individuell entwickelte Werkzeugtasche für Handwerkskunden
– Ein Packaging-Set mit Message-Card und Produktprobe für Pharmaunternehmen
– Ein Branding-Kit für neue Mitarbeitende mit Textilien, Notizbuch und Accessoires

Durch die neue Freigrenze können solche Konzepte jetzt steuerlich besser geplant und rechtssicher umgesetzt werden.

Steuerliche Hinweise und Grenzen

Trotz aller Chancen gilt: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze – und keine Pauschale. Wird sie überschritten, ist die komplette Ausgabe nicht mehr steuerfrei.

Unternehmen sollten daher:

die Auswahl der Artikel sorgfältig prüfen
Nettopreise kalkulieren und Dokumentation sicherstellen
bei Unsicherheit mit Steuerberatern Rücksprache halten

Besonders relevant wird dies bei aufwändigeren Sets, Sonderverpackungen oder bei grenznahen Beträgen. Eine transparente Kommunikation zwischen Einkauf, Marketing und Steuerabteilung ist essenziell.

Fazit: Neue Freigrenze – neue Möglichkeiten

Die Erhöhung der steuerlichen Freigrenze auf 50 Euro eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten im haptischen Marketing. Es können nun qualitativ hochwertigere und strategisch besser abgestimmte Werbeartikel eingesetzt werden, die sowohl die Markenbindung stärken als auch die Wertschätzung gegenüber Kund:innen, Partner:innen und Interessent:innen sichtbar machen.

Kolibri berät Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Werbeartikel im Rahmen der neuen Freigrenze – von der Idee über das Produktdesign bis hin zur rechtssicheren Umsetzung.

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