Steuer-Freigrenzen für Werbeartikel
Welche Chancen aus der Erhöhung entstehen
Einführung
Mehr Gestaltungsspielraum für haptisches Marketing
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem sogenannten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit wurde eine wichtige steuerliche Anpassung beschlossen: Die Freigrenze für Sachzuwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer:innen des Unternehmens sind, wurde von 35 Euro auf 50 Euro erhöht – rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende neue Möglichkeiten im Bereich der Kundenbindung, Markenkommunikation und Mitarbeiteransprache. Insbesondere im Bereich haptischer Werbeartikel wird die Auswahl größer, die Qualität kann steigen und die Wirkung gezielter entfaltet werden.
Was genau wurde geändert?
Ein Blick auf die Gesetzlage
Bisher galt eine Freigrenze von 35 Euro netto für Geschenke und Werbeartikel an Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Interessent:innen. Diese Grenze wurde nun auf 50 Euro angehoben.
Wichtig: Es handelt sich weiterhin um eine Freigrenze – das heißt, wird dieser Betrag überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig.
Die Regelung betrifft:
– Werbeartikel und Sachzuwendungen an externe Dritte
– Incentives und Streuartikel außerhalb von Lohnverhältnissen
– Kleine Geschenke im Rahmen von Geschäftsbeziehungen
Der neue Betrag gilt rückwirkend ab 01.01.2024 und ist damit bereits für die laufende Geschäftspraxis relevant.
Welche Chancen ergeben sich für Unternehmen?
Die Erhöhung der Freigrenze bedeutet nicht nur steuerlichen Spielraum, sondern eröffnet strategisch neue Wege. Werbeartikel können hochwertiger, individueller und markenstärker eingesetzt werden. Insbesondere für Marketing- und Einkaufsverantwortliche ergeben sich fünf zentrale Chancen:
1. Größere Auswahl: Mehr Spielraum erlaubt Zugang zu Markenartikeln, Sonderanfertigungen oder hochwertigen Set-Lösungen.
2. Bessere Wirkung: Hochwertige Artikel werden häufiger genutzt und stärken die Bindung zur Marke.
3. Gezieltere Kampagnenplanung: Die Möglichkeit, verschiedene Zielgruppen differenzierter zu bespielen, wächst.
4. Emotionalere Kommunikation: Wertige Präsente zeigen Wertschätzung und erzeugen positive Resonanz.
5. Stärkung des Nachhaltigkeitsaspekts: Nachhaltige Produkte kosten mehr – durch die neue Freigrenze werden sie besser finanzierbar.


Beispiele für Werbeartikel im neuen Budgetrahmen
Welche Artikel rücken durch die neue Freigrenze in den Fokus?
Hier einige Beispiele aus der Praxis:
– Marken-Trinkflaschen mit Gravur oder Laserbranding
– USB-Sticks oder Powerbanks mit Individualisierung
– Personalisierte Taschen oder Rucksäcke aus nachhaltigem Material
– Multifunktionstools oder kompakte Erste-Hilfe-Kits für die Zielgruppe ‘on the go’
– Hochwertige Schreibsets im Etui, ideal für Kundentermine oder Konferenzen
Diese Artikel schaffen nicht nur Sichtbarkeit, sondern zeigen, dass das Unternehmen investiert – in Beziehung, Qualität und Werte.
Sonderproduktionen als strategischer Vorteil
Werbeartikel aus Sonderproduktion, also speziell entwickelte Produkte im Corporate Design, gewinnen durch die neue Freigrenze an Attraktivität. Denn Individualisierung bedeutet meist höhere Kosten – und war mit 35 Euro oft nicht wirtschaftlich umsetzbar.
Beispiele:
– Eine individuell entwickelte Werkzeugtasche für Handwerkskunden
– Ein Packaging-Set mit Message-Card und Produktprobe für Pharmaunternehmen
– Ein Branding-Kit für neue Mitarbeitende mit Textilien, Notizbuch und Accessoires
Durch die neue Freigrenze können solche Konzepte jetzt steuerlich besser geplant und rechtssicher umgesetzt werden.
Steuerliche Hinweise und Grenzen
Trotz aller Chancen gilt: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze – und keine Pauschale. Wird sie überschritten, ist die komplette Ausgabe nicht mehr steuerfrei.
Unternehmen sollten daher:
– die Auswahl der Artikel sorgfältig prüfen
– Nettopreise kalkulieren und Dokumentation sicherstellen
– bei Unsicherheit mit Steuerberatern Rücksprache halten
Besonders relevant wird dies bei aufwändigeren Sets, Sonderverpackungen oder bei grenznahen Beträgen. Eine transparente Kommunikation zwischen Einkauf, Marketing und Steuerabteilung ist essenziell.
Fazit: Neue Freigrenze – neue Möglichkeiten
Die Erhöhung der steuerlichen Freigrenze auf 50 Euro eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten im haptischen Marketing. Es können nun qualitativ hochwertigere und strategisch besser abgestimmte Werbeartikel eingesetzt werden, die sowohl die Markenbindung stärken als auch die Wertschätzung gegenüber Kund:innen, Partner:innen und Interessent:innen sichtbar machen.
Kolibri berät Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Werbeartikel im Rahmen der neuen Freigrenze – von der Idee über das Produktdesign bis hin zur rechtssicheren Umsetzung.
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