Erhöhung der Freigrenze bietet mehr Chancen für Ihr Marketing!

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, wodurch eine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Diese besagt, dass die Freigrenze für „Aufwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind“ – darunter fallen auch Werbeartikel, Prämien und Präsente – von 35 Euro auf 50 Euro angehoben wurde. Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.

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Diese 5 Vorteile ergeben sich daraus für Ihr Unternehmen:

1️⃣ Breitere Auswahl:
Mit 50,- € Freigrenze wählen Sie aus einem größeren Sortiment hochwertiger Werbeartikel, die perfekt zu Ihrer Marke passen.

2️⃣ Qualität für Ihre Marketingkampagnen:
Erhalten Sie Zugang zu hochwertigen Werbeartikeln, die Ihre Marketingkampagnen effektiver machen und Ihre Marke optimal repräsentieren.

3️⃣ Markenprodukte:
Mehr Auswahl an hochwertigen Markenartikeln für eine starke Markenrepräsentation.

4️⃣ Mehr Flexibilität in der Strategie:
Die erhöhte Freigrenze ermöglicht Ihnen die Auswahl passgenauer Werbeartikel für Ihre Marketingziele.

5️⃣ Stärken Sie Ihre Position:
Heben Sie sich mit hochwertigen Werbeartikeln von der Konkurrenz ab und stärken Sie Ihre Wettbewerbsposition.